Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung
Auch diesen Wunsch hegen viele PKV Versicherte. In Ausnahmefällen könnte auch dieses Vorgehen eine Verbesserung bewirken. Wer diese Option ernsthaft verfolgt, sollte aber frühzeitig und sorgfältig planen, denn ist das 55. Lebensjahr erst einmal erreicht, gehen bei den Gesetzlichen Kassen „die Türen zu“.
Im Vorfeld sollte man sich im Klaren sein, warum man diesen Schritt gehen möchte. Hat man im Rentenalter keinen Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner, wird der Beitragssatz für die Kassenbeiträge nicht nur auf gesetzliche und betriebliche Renten erhoben, sondern auch auf Mieteinnahmen und Zinserträge aus Kapitalanlagen. Das kann erhebliche Unterschiede im Beitrag ergeben. Ist dies geklärt stellt sich die Frage nach der grundsätzlichen Möglichkeit eines Wechsels.
Unter 55 Jahre
Haben Sie das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet, gibt es mehrere Möglichkeiten in die GKV zurück zu kehren:
- Rückfall in die Familienversicherung (z.B. durch Aufgabe einer selbstständigen Tätigkeit)
- Aufnahme eines versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses für mind. 1 Monat (Selbstständige)
- Minderung des Einkommens unter die Versicherungspflichtgrenze für mind. 12 Monate (Angestellte) wenn in der Vergangenheit kein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt wurde.
- Bezug von Arbeitslosengeld I für 12 Monate
Über 55 Jahre
Sollten Sie das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben, gibt es nur noch wenige Optionen. Denn auch bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit bleiben Sie versicherungsfrei. Es sei denn, es bestand innerhalb der letzten fünf Jahre für 30 Monate die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse (§6 Abs. 3a SGB V).
Ist dies der Fall, gelten dieselben Voraussetzungen wie für Versicherte unter 55 Jahren.
In allen Fällen gilt, dass der Wechsel wohl überlegt sein sollte und es viele Aspekte zu beachten gibt. Schließlich hat man sich wegen der besseren Leistungen für das PKV-System entschieden, dessen Vorzüge man im Falle eines Wechsels nicht mehr genießen wird. Die entstandenen Lücken durch Zusatztarife zu füllen ist meist nur mit einem erheblichen Mehraufwand realisierbar.