PKV im Alter inkl. Tarifwechsel

Die Private Krankenversicherung musste in den vergangenen Jahren einige unangenehme politische Entscheidungen hinnehmen. So verbleiben Alterungsrückstellungen beim Versichererwechsel nicht mehr beim Altversicherer und können dort nicht mehr dem verbleibenden Versichertenkollektiv zugutekommen. Im Zuge der Versicherungspflicht darf Versicherten, die keine Beiträge zahlen, nicht mehr gekündigt werden – Kosten für akute Behandlungen müssen dennoch getragen werden. Die Einführung der gemeinsamen Tarife für Männer und Frauen (Unisex) verbietet die geschlechterspezifische Berücksichtigung des Erkrankungsrisikos.

Beitragserhöhung hat viele Ursachen…

All diese Sonderbelastungen wirken sich – je nach Versicherer und Tarif – natürlich entsprechend aus. Die steigende Lebenserwartung der Versicherten führt zu einer insgesamt höheren Kostenbelastung der Versicherer als dies bisher der Fall war. Die normale Kostensteigerung im Gesundheitssystem (Personal, Material, Energie …) und der allgemeine Fortschritt der Medizin (neue Behandlungsmethoden) müssen ebenso aufgefangen werden – die Privaten Krankenversicherungen haben sich ja vertraglich dazu verpflichtet, auch diese Behandlungen zu zahlen. All das kostet natürlich Geld, weshalb allein für den letztgenannten Punkt regelmäßige Beitragsanpassungen kaum vermeidbar sind. Da es hier letztlich um Menschenleben geht, muss bei einer Krankenversicherung natürlich auch viel vorsichtiger kalkuliert werden. Denn der Tarif muss immer funktionieren – steigende Beiträge sind die daraus folgende logische Konsequenz.

…auch hausgemachte

Eine häufige Ursache für steigende Beiträge im Alter ist auch die Überalterung in den Tarifbeständen. Wird ein Tarif geschlossen, kommen keine Beitragszahler mehr nach. Die bestehenden Kunden in diesen Tarifen werden älter und Ihr Bedarf an Vorsorgeaufwendungen wird größer. Das hat zur Folge, dass die tatsächlich anfallenden Aufwendungen höher sind als die kalkulierten Kosten und die Beiträge dementsprechend angepasst werden müssen. Für diesen Fall gibt es aber sowohl seitens der Versicherer als auch des Gesetzgebers diverse Instrumente, die dafür sorgen, dass die Beiträge auch im Alter bezahlbar bleiben:

  • ab Alter 65 stabilisieren die Mittel aus dem sog. „gesetzlichen Zuschlag“ und den Alterungsrückstellungen die Beiträge
  • ab Alter 60 entfallen 10% Beitragsanteil für den „gesetzlichen Vorsorgezuschlag“
  • ab Rentenbeginn gewährt der Rentenversicherungsträger einen Zuschuss in Höhe von 7,3% des Rentenanspruchs, maximal 50% des PKV Beitrags
  • wenn ab Eintritt des 85. Lebensjahres noch Mittel aus den gebildeten Rückstellungen zur Verfügung stehen, werden diese zur Prämienreduzierung herangezogen

Diese Mechanismen greifen automatisch ohne gesondertes Zutun des Versicherten. Darüber hinaus kann dieser ab Renteneintritt – sofern vorhanden – seine Krankentagegeldversicherung stilllegen, da diese im Rentenalter nicht notwendig ist. Für diejenigen, die weitere Maßnahmen treffen wollen um ihre Beiträge im Alter zu senken, bieten viele Versicherer sogenannte Beitragsentlastungstarife an. Hier bestimmt der Versicherte selbst, um welche Höhe die Prämie bei Renteneintritt reduziert werden soll.

Nichtsdestotrotz können einzelne Tarife einem starken Beitragsanstieg unterliegen. Dieser kann verschiedene Gründe haben. Doch auch hier gibt es Mittel und Wege dem entgegen zu wirken.

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