Tarifleistungen reduzieren
Ein Blick in den Versicherungsschein verschafft schnell Überblick über die versicherten Leistungen. Oftmals gibt es hier bereits erstes Optimierungspotenzial, ohne dass man die Tarifwelt verlassen muss. Viele Tarife gibt es in verschiedenen Selbstbeteiligungsstufen, bei gleichem Leistungsumfang. Eine Erhöhung des Selbstbehaltes wirkt sich reduzierend auf die Prämie aus. Hier sollte allerdings die Verhältnismäßigkeit zwischen Beitragsersparnis und Selbstbehalterhöhung geprüft werden. Übereilte Entscheidungen können sich bei erhöhtem Versorgungsbedarf im Alter negativ auswirken. Ein Wechsel zurück in eine Stufe mit niedrigerem Selbstbehalt ist in den meisten Fällen nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich. Auch die steuerliche Betrachtung darf hier nicht außer Acht gelassen werden. Während die Beiträge zur PKV steuerlich teilweise anrechenbar sind, ist dies beim Selbstbehalt nicht möglich. Die Erhöhung des Selbstbehaltes muss also in einem Verhältnis stehen, das sich für den Versicherten lohnt.
Ambulante, stationäre und dentale Tarifmerkmale sind bei einigen Versicherern in Bausteinen versicherbar. In solchen Tarifen ist es möglich, einzelne Teilbereiche zu reduzieren. Doch auch hier sollte man sich auf eine erneute Gesundheitsprüfung einstellen, möchte man die Leistungen später wieder versichern.
In allen Fällen gilt: Ein niedrigerer Versicherungsschutz als der bereits bestehende kann vom Versicherer nicht abgelehnt werden.
Zusatztarife wie Krankenhaustagegelder, Kurtagegelder oder Assistance-Pakete sollte man ebenfalls unter die Lupe nehmen. Was war der ausschlaggebende Grund für den Abschluss und werden diese Leistungen wirklich noch benötigt? Diese Frage sollte sich der Versicherte stellen und gegebenenfalls nicht benötigte Zusatzleistungen kündigen.
Von der Kündigung des Krankentagegeldes ist vor Renteneintritt grundsätzlich abzuraten. Die Höhe des Krankentagegeldes sollte aber in jedem Fall überprüft werden. Bei Selbstständigen gilt als Richtlinie für die Höhe des Tagegeldes max. 1/30 des durchschnittlichen Monatsgewinns nach Steuern betragen. Angestellte sollten 1/30 ihres Nettoeinkommens abgesichert haben. Eine Erhöhung der Karenzzeit wirkt sich beitragsmildernd aus.