Krankenversicherung – Versicherter Personenkreis

Private Krankenversicherung – PKV

Grundsätzlich kann sich jeder Selbstständige oder Freiberufler (z. B. niedergelassene Ärzte, Notare, Architekten) und auch Studenten und Beamte ohne Einkommensgrenze privat versichern.

Der Wechsel von der GKV zur PKW ist für Arbeitnehmer nach dem erstmaligen Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenze möglich, nämlich dann, wenn das Brutto-Jahreseinkommen im Jahr 2018 über 59.400 € liegt. Das entspricht einem Monatsgehalt von 4.950 € bei 12 Gehältern.

Zur Jahresarbeitsentgeltgrenze zählen alle Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis, die regelmäßig anfallen, wie:

  • Arbeitsentgelt
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Sonderzahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Erschwernis- und Schichtzulagen
  • Pauschale Vergütung für Überstunden

Gesetzliche Krankenversicherung – GKV

In einer GKV wird ein Arbeitnehmer von Gesetzes wegen Pflichtmitglied aufgrund seines Einkommens, welches unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 59.400 € liegt bzw. aufgrund seines beruflichen Status, den er hat. Dazu zählen u.a.:

  • Arbeitslose (die vor der Arbeitslosigkeit bereits Mitglied einer GKV waren)
  • Studenten bis zum 30 Lebensjahr oder 14 Semester (Ausnahme: Familienversicherte)
  • See- und Bergleute
  • Künstler
  • Landwirte
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