Pflegetagegeld

Das Pflegetagegeld ist anders als die Pflegerente eine Risikoabsicherung ohne einen Rückkaufswert. Dafür dürfte der Beitrag im Vergleich zur Pflegerente günstiger sein. In dieser Form der Absicherung wählt der Kunde ein Tagegeld, das dann im Leistungsfall ausbezahlt wird. Das ausbezahlte Pflegetagegeld steht dem Versicherten zur freien Verfügung.

Die meisten Anbieter lassen vom Kunden einen Pflegetagegeldsatz für Pflegegrad 5 festsetzen und haben dann hinterlegte prozentuale Abstufungen für die übrigen Pflegegrade, z.B.

  • Pflegegrad 5: 100 % des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegegrad 4: 80 % des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegegrad 3: 50 % des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegegrad 2: 30 % des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegegrad 1: 20 % des vereinbarten Tagessatzes

Zusätzlich bieten einige Versicherer bei notwendiger stationärer Pflegeheimbetreuung immer die Zahlung in Höhe von 100 % des Tagessatzes an.

Auf der anderen Seite gibt es auch Versicherer, die die jeweiligen Absicherungshöhen frei wählbar gestalten. So ist der Kunde nicht an einen festen Prozentsatz gebunden, sondern kann die Summe je nach Pflegegrad und abhängig von der Art der Pflege (ambulant/stationär) selbst festsetzen.

Viele gute Versicherer bieten neben der Zahlung des Tagegeldes weitere wichtige Vorteile, wie z.B.:

  • Beitragsbefreiung im Leistungsfall
  • Verzicht auf Wartezeiten (leistungsfreier Zeitraum zu Beginn des Vertrages)
  • Einmalzahlung im Leistungsfall
  • Umfangreiche Dynamiken, sowohl in der Zeit vor, als auch im Zeitraum des Leistungsbezug

Sonderform Pflege-Bahr

Bei Pflege-Bahr handelt es sich um eine staatlich geförderte Pflegeergänzungsversicherung (60 € pro Jahr). Bedingt durch die Annahmeverpflichtung der Versicherer eignet sich dieser Lösungsweg für Kunden, die bereits eine gewisse Krankheitsgeschichte vorweisen. Hierbei sollte jedoch bedacht werden, dass eine Wartezeit von bis zu 5 Jahren abzuleisten ist, die versicherbaren Sätze begrenzt und in der Regel nicht ausreichend sind, um die Versorgungslücke zu schließen. Wer auf „regulärem Weg“ Schutz erhalten kann, fährt mit diesem deutlich besser.

Für alle Vorsorgeformen gilt das Gleiche.
Der rechtzeitige Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung schützt Versicherte und Angehörige vor einer finanziellen Überbelastung bei Eintritt des Pflegefalls. Entstehende Versorgungslücken können geschlossen und eine optimierte Pflege sichergestellt werden.

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