Straf-Rechtsschutz Gewerbe

Die Vorstellung, dass die Staatsanwaltschaft im eigenen Unternehmen ermittelt, mag im ersten Moment geradezu absurd erscheinen. Als gesetzestreuer Bürger und Unternehmer zahlt man seine Steuern und stiftet auch niemanden zu Straftaten an. Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft deutlich häufiger, als man glaubt.

Eine Straf-Rechtsschutzversicherung Gewerbe ist für alle Firmen und Freiberufler geeignet, die sich vor den finanziellen Risiken schützen wollen, die bei der Verteidigung gegen eine strafrechtliche Verfolgung entstehen können.

Was ist versichert?

Unter den Versicherungsschutz fallen die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten aus dem Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit oder Straftat. In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens (Erklärung s.u.) nicht gedeckt – entsprechender Versicherungsschutz ist am Markt aber erhältlich.

Welche Leistungen sind u.a. abgesichert?

  • die Kosten eines Strafverteidigers (auch angemessene Honorarvereinbarungen über die Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes hinaus)
  • die anfallenden nötigen Kosten für Sachverständige und Gutachter
  • die anfallenden Entschädigungen für Zeugen (teils auch Zeugenanwälte)

Je nach gewähltem Versicherer und Tarif können ggf. auch Zusatzleistungen wie die Lohnfortzahlung bei Untersuchungshaft oder die psychologische Betreuung von Angehörigen mitversichert sein (z. B. bei Strafvorwurf mit U-Haft in Südostasien).

Welche Leistungen sind u.a. nicht versicherbar?

Die Leistungen der Straf-Rechtsschutzversicherung sollen grundsätzlich dazu dienen, sich gegen einen unberechtigten Tatvorwurf zu verteidigen. Sollte das Verfahren mit einem rechtskräftigen Schuldspruch (Urteil) beendet werden, sind daher die vom Versicherer vorgestreckten Leistungen an diesen zurück zu erstatten. In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens (Straftat mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe lt. § 12 StGB) nicht versichert. Als Straftat sind hier alle unerlaubten Handlungen anzusehen, die im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführt sind.

Der Firmen-Vertragsrechtsschutz ist bei einem Großteil der Angebote im Markt nicht mitversichert. Allerdings existieren spezielle Branchenlösungen z.B. bei Ärzten oder Landwirten.

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