Erwerbsunfähigkeits-
versicherung

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert im Grunde die Fähigkeit ab, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein Einkommen zu erzielen.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat große Ähnlichkeiten mit der Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung in Bezug auf den Leistungsauslöser.
Bei den meisten Tarifen tritt der Leistungsfall ein, wenn man als Kunde dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag irgendeine Arbeit verrichten kann. „Dauerhaft“ bedeutet überwiegend einen Prognosezeitraum von drei Jahren, bei leistungsstarken Tarifen sechs Monate, analog zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Daher ist diese Absicherungsform als „Worst-Case“-Absicherung – also für den ungünstigsten Fall – zu verstehen, die finanzielle Einbußen aufgrund psychischer Erkrankung gut abdeckt, aber bei körperlichen Gebrechen eher problematisch ist.

Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind meistens empfehlenswert für Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen keine andere Absicherung erhalten, die preisgünstigen Schutz suchen oder die einfach einen wirklichen „Worst-Case“-Schutz haben möchten.

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