Schicht 3 – Privat-Rente
Die private Altersvorsorge ist eine in der Ansparphase ungeförderte Vorsorgeform. Leistungen kapitalgedeckter Lebens- oder Rentenversicherungen der 3. Schicht sind jedoch in der Auszahlphase steuerlich privilegiert, sofern die steuerlichen Rahmenbedingungen eingehalten wurden. Da die private Altersvorsorge staatlich nicht unmittelbar gefördert wird, unterliegt diese auch keinen diesbezüglichen Restriktionen und bietet somit die größtmögliche Flexibilität. Vorteilhaft ist zudem, dass der Status in den Sozialversicherungssystemen keine Rolle spielt.
Eine private Rentenversicherung kann grundsätzlich von jeder natürlichen Person und – je nach Tarif – sogar von juristischen Personen abgeschlossen werden.
Vorteile der Privat-Rente:
- Beitragshöhe gesetzlich nicht begrenzt
- Auch Einmalbeitrage und Sofortrenten möglich
- Zusatzversicherungen möglich (z.B. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung)
- Garantieniveau kann durch entsprechende Tarifwahl frei bestimmt werden
- Bis zu 100 % freie Fondsanalage möglich
- Beiträge können flexibel an die jeweilige Lebenssituation angepasst werden
- Zuzahlungen sowie Teilauszahlungen möglich
- Kündigung möglich
- Beleihung, Abtretung oder Verpfändung möglich
- Vollständige Kapitalabfindung zu Rentenbeginn möglich
- Renten- oder Kapitalauszahlung unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich privilegiert (Ertragsanteilsbesteuerung bzw. Halbeinkünfteverfahren)
- Vertrag ist frei vererbbar
Besonderheiten:
- Keine staatliche Förderung in der Ansparphase
- Steuerlich privilegierte Auszahlung frühestens ab Alter 62
- Grundsätzlich keine „Hartz-IV“- und Pfändungssicherheit des Vertragsguthabens
- Beitragshöhe gesetzlich nicht begrenzt
- Auch Einmalbeitrage und Sofortrenten möglich
- Zusatzversicherungen möglich (z.B. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung)
- Garantieniveau kann durch entsprechende Tarifwahl frei bestimmt werden
- Bis zu 100 % freie Fondsanalage möglich
- Beiträge können flexibel an die jeweilige Lebenssituation angepasst werden
- Zuzahlungen sowie Teilauszahlungen möglich
- Kündigung möglich
- Beleihung, Abtretung oder Verpfändung möglich
- Vollständige Kapitalabfindung zu Rentenbeginn möglich
- Renten- oder Kapitalauszahlung unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich privilegiert (Ertragsanteilsbesteuerung bzw. Halbeinkünfteverfahren)
- Vertrag ist frei vererbbar
- Keine staatliche Förderung in der Ansparphase
- Steuerlich privilegierte Auszahlung frühestens ab Alter 62
- Grundsätzlich keine „Hartz-IV“- und Pfändungssicherheit des Vertragsguthabens