Schicht 1 – Basis-Rente
Die Basis-Rente ist eine kapitalgedeckte Rentenversicherung, welche Elemente der gesetzlichen Rentenversicherung enthält und eine hohe steuerliche Förderung in der Ansparphase vorsieht. Besonders Gutverdiener sowie Selbständige profitieren hier von einem Sonderausgabenabzug und können dabei, entsprechend ihrer jeweiligen steuerlichen Situation, flexibel ratierliche (in Raten) Beitragszahlungen und Zuzahlungen kombinieren.
Die Förderungen der Basis-Rente können alle unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtigen Personen nutzen.
- Hohe staatliche Förderung durch steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge (2018: 86 % der Beiträge, jährlich steigend, ab 2025: 100 %)
- Auch Einmalbeiträge und Sofortrenten möglich
- Zusatzversicherungen möglich (z.B. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung)
- Bis zu 100 % freie Fondsanlage möglich
- Beiträge können flexibel an die jeweilige Lebenssituation angepasst werden
- Nach herrschender Rechtsauffassung „Hartz-IV“- und Pfändungssicherheit des Vertragsguthabens in der Ansparphase
- Höchstbeitrag 2018 (einschließlich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Versorgungswerken): 23.712 EUR für Alleinstehende bzw. 47.424 EUR für gemeinsam veranlagte Verheiratete
- Auszahlung frühestens ab Alter 62
- Auszahlung ausschließlich als Rente, keine Kapitalabfindung möglich
- Kündigung und Rückkauf sind nicht möglich
- Keine Beleihung, Abtretung oder Verpfändung durch den Arbeitnehmer möglich
- Für Rentenbezüge ab 2040 volle nachgelagerte Besteuerung der Rente
- Im Todesfall erhalten nur versorgungsberechtigte Hinterbliebene Hinterbliebenenleistungen