Der Generationenvertrag der Gesetzlichen Rentenversicherung
Niemand hat ihn eigenhändig unterzeichnet und dennoch gilt er für alle: Der Generationenvertrag der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Gemeint ist damit das Umlageverfahren, auf dem unser Rentensystem beruht. Vereinfacht kann man sagen: Die monatlichen Einnahmen der Rentenversicherung werden an die aktuelle Rentnergeneration ausgezahlt. So stützt und unterstützt die Generation, die im Berufsleben steht, die Generation, die sich im Ruhestand befindet.
Das Prinzip funktioniert so lange gut, wie die Einnahmen der Rentenkasse nicht unter die monatlichen Auszahlungen sinken. Es müssen also mehr Beiträge durch sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Unternehmen in den „Rententopf“ eingezahlt werden, als Rentenbezieher Geld aus diesem Topf erhalten.