Arbeitskraftabsicherung Besonderheiten

Unter allen Arbeitnehmergruppen genießt der Berufstand der Beamten einen gewissen Sonderstatus. Ein Beamter stellt sich in den Dienst des Staates und dieser garantiert ihm ein lebenslanges Einkommen – aber auch nur Beamten auf Lebenszeit. Und dies in den Anfangsjahren auch nur in eingeschränkter Höhe. In Abhängigkeit von der bisherigen Dienstzeit kann man im Schnitt davon ausgehen, dass in den ersten 15 Jahren meist nur die Mindestversorgung gezahlt wird.

Beamte auf Widerruf (z.B. Lehramtsreferendare) oder Beamte auf Probe erhalten in den ersten 5 Jahren ihrer Laufbahn keine Leistung! Sie werden zwangsweise rückwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.

Da Beamte nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig werden, wird hier auch eine besondere Form der Arbeitskraftabsicherung benötigt, die bei weitem nicht alle Versicherer anbieten.

Wenn Sie sich jetzt fragen, wozu denn Schüler eine Arbeitskraftabsicherung benötigen, da sie nicht am Arbeitsprozess teilnehmen, liegen Sie vollkommen richtig!

Hier geht es darum, den ersten Schritt zu gehen und bereits die zukünftige Arbeitskraft vor finanziellen Einbußen zu schützen, damit die Zukunft nicht schon zu Ende ist, bevor sie richtig beginnt.

Die Vorteile früher anzufangen, liegen auf der Hand:

In den meisten Fällen ist der Gesundheitszustand in jungen Jahren besser als später. Um sich nicht die Chance auf eine gute Vorsorge zu verbauen, sollten Sie so früh wie nur möglich anfangen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen
Nahezu alle Vorsorgeprodukte kalkulieren mit Ihrem Eintrittsbeginn. Je länger dieser hinausgezögert wird, desto tiefer müssen Sie später in die Tasche greifen
Früher Schutz ist immer BESSER – vor bestimmten Krankheiten oder Unfällen ist niemand gefeit
Schützen Sie Ihre Zukunft, damit es überhaupt zum schicken Auto, den jährlichen Urlauben und dem finanziell gesicherten Familienleben kommen kann

Bei dieser Berufsgruppe muss auf einen Punkt in den gewählten Versicherungsbedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung besonderes Augenmerk gelegt werden: Umorganisation im Leistungsfall.

Hier prüfen Versicherer eine mögliche (auch zumutbare) Umorganisation des Betriebes, der Kanzlei oder der Praxis, um eben eine Leistung in Form einer Berufsunfähigkeitsrente zu umgehen.

In solchen Fällen gibt es bestimmte Voraussetzungen wie, z.B. wirtschaftliche Angemessenheit. Diese Voraussetzungen sind bereits durch BGH-Rechtsprechungen definiert, lassen aber – wie so oft – verschiedene Auslegungen zu.

weiter