Krankentagegeld
Mit einer Krankenversicherung sorgen Sie dafür, dass Sie nach einer Krankheit oder einem Unfall möglichst schnell wieder auf die Beine kommen. Doch eine längere Arbeitsunfähigkeit bedeutet fast immer auch finanzielle Einbußen. Daher ist es wichtig, vorzusorgen. Sichern Sie Ihren Lebensstandard mit einer privaten Krankentagegeldversicherung ab. Voraussetzung für die Zahlung eines Krankentagegeldes bei der Krankenzusatzversicherung ist entweder ein Verdienst- oder ein Einkommensausfall durch Arbeitsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall.
Was zahlt denn die Krankenkasse?
Nach Ablauf der Lohnfortzahlung erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer von ihrer Krankenversicherung ein Krankengeld. Dieses darf höchstens 70 % des Bruttoeinkommens betragen, aber gleichzeitig 90 % des Nettoeinkommens nicht übersteigen. Dadurch liegt das Krankengeld durchschnittlich bei etwa 60 % des Bruttoeinkommens.
Bei Personen, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2017: 4.350 € mtl.) liegt, ist das ausgezahlte Krankengeld im Verhältnis noch niedriger, da zur Berechnung des Krankengeldes die Beitragsbemessungsgrenze als Bruttoeinkommen festgelegt wird. Daraus wird ein fiktives Nettoeinkommen errechnet und schließlich die 70%-90% Regel angewandt.
Beispiel Versorgungslücke | ||
Beispielrechnung | Pflichtversicherte | Freiwillig Versicherte |
monatliches Nettogehalt | 1.800,00 € | 3.400,00 € |
Krankentagegeld (Höchstsatz*) | 1.620,00 € | 3.045,00 € |
./. 9,35 % Rentenversicherungsbeitrag | 151,47 € | 280,31 € |
./. 1,5 % Arbeitslosenversicherungsbeitrag | 24,30 € | 44,49 € |
./. 1,275 % P?egeversicherungsbeitrag** | 20,66 € | 38,82 € |
Monatliches Netto-Krankengeld | 1.423,57 € | 2.681,38 € |
Monatliche Versorgungslücke | 376,43 € | 718,62 € |
Absicherungsbedarf täglich (gerundet) | 13,00 € | 24,00 € |
* 70 % des Bruttogehaltes, max. 90 % des Nettoeinkommens bzw. max. 70 % der Beitragsbemessungsgrenze ** ggf. abzügl. 1,4% (statt 1,275 %) bei Kinderlosen |