Sinnvolle Leistungserweiterungen
Nicht nur im zahnmedizinischen Bereich hat der Gesetzgeber Leistungen eingeschränkt! So wurden auch in weiteren Bereichen die Leistungen für die Bevölkerung reduziert bzw. weisen zum Teil große Lücken im Versicherungsschutz auf z.B. im ambulanten und stationären Bereich der Heilbehandlungen.
Es gibt aber auch Bereiche, in denen trotz der Stärkung mancher Bereiche, große Lücken bestehen bleiben, zum Beispiel in der Pflegeversicherung.