Was leistet die Gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays. Das liegt daran, dass eine gesetzliche Krankenversicherung nach den sog. befundbezogenen Festzuschüssen abrechnet, und nicht nach der gewählten Behandlung. Die Höhe der Erstattung orientiert sich dabei an den durchschnittlichen Kosten der sog. Regelversorgung. Davon werden dann rund 50 % erstattet. Durch den Nachweis regelmäßiger Kontrolluntersuchungen kann der Erstattungsbetrag einer Gesetzlichen Krankenversicherung auf bis zu 65 % erhöht werden.
Zudem gibt es auch Bereiche, in denen die Gesetzliche Krankenversicherung entweder gar keine oder nur gekürzte Leistungen gewährt. Dies gilt nicht erst bei kostenintensiven Behandlungen, wie Implantaten oder anderweitigem Zahnersatz, sondern beginnt bereits bei der einfachen Zahnbehandlung.